Diese betragen in der ES III gemäss Anhang 6 LSV nachts 50 dB(A) und tagsüber 60 dB(A) wie dies das KIGA im Rahmen der Baubewilligung für den Neubau der Gewerbehalle festgehalten hat.16 Bei Anlagen, welche die lärmschutzrechtlichen Planungswerte einhalten, kommen zusätzliche Massnahmen zum Lärmschutz im Sinne der Vorsorge nur in Betracht, wenn sich dadurch mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche zusätzliche Reduktion der Emissionen erreichen lässt.17