e) Im vorliegenden Fall konnte die Beschwerdeführerin die Beschwerde in Kenntnis des fraglichen Berichts erheben. Da die BVD über dieselbe Kognition wie die Vorinstanz verfügt, wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs geheilt. Mit Blick auf den Verfahrensausgang ist nicht zu entscheiden, inwieweit die Heilung des rechtlichen Gehörs bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen wäre. 3. Lärmermittlung, Kostentragung