c) Statt der Beschwerdeführerin den Bericht der Abteilung Immissionsschutz des AUE vom 30. Januar 2020 zuzustellen und Gelegenheit für Schlussbemerkungen zu gewähren, stellte die Gemeinde Ipsach der Beschwerdeführerin den Bericht erst mit der angefochtenen Verfügung zu. Dadurch hat sie das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin im vorinstanzlichen Verfahren verletzt.