3/9 BVD 120/2020/13 2. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, mit Schreiben vom 30. Januar 2020 habe die Abteilung Immissionsschutz des AUE ihre Position geändert und die vorgeschlagenen Massnahmen zur Begrenzung der angeblichen Lärmemissionen der Beschwerdeführerin verschärft. Gestützt auf diesen Bericht habe die Gemeinde Ipsach die angefochtene Verfügung erlassen, ohne der Beschwerdeführerin vorher das rechtliche Gehör zu gewähren.