5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch, wobei es auch bei der Abteilung Immissionsschutz des AUE eine Stellungnahme einholte. Es beteiligte die Grundeigentümerin von Amtes wegen am Verfahren und gab den Anzeigern zudem Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen. Letztere nehmen nicht am Verfahren teil, da sie sich nicht vernehmen liessen. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen