4. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 6. April 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung der Gemeinde Ipsach vom 5. März 2020 aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die Beschwerdeführerin die Lärmgrenzwerte einhält. 3. Eventualiter sei das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."