Nach weiterer Korrespondenz zwischen der Gemeinde und der Beschwerdeführerin holte die Gemeinde beim beco, Berner Wirtschaft, eine Stellungnahme ein. Dieses empfahl in seinem Bericht vom 22. Januar 2020 die Einholung eines Lärmgutachtens. Die Abteilung Immissionsschutz des AUE (vormals beco, Berner Wirtschaft), passte ihren Bericht am 30. Januar 2020 insoweit an, als sie davon ausging, dass bei einer Begrenzung der Fensteröffnungen auf vier Stunden pro Tag die Grenzwerte eingehalten werden könnten. Sollte die Beschwerdeführerin die Fenster länger offen haben wollen, müsse sie mit einem Lärmgutachten belegen, dass die geltenden Lärmgrenzwerte eingehalten würden.