Diesfalls würden zusätzlich Kosten für die Begleitung durch das beco, Berner Wirtschaft, entstehen, so dass mit Kosten von rund Fr. 10'000.- zu rechnen sei. Die von der Beschwerdeführerin beauftragte Anwältin bestritt in der Folge die Kostenpflicht der Beschwerdeführerin bzw. schlug eine Teilung der Kosten vor.6 Anlässlich einer Besprechung vom 19. August 2019 verpflichtete sich die Beschwerdeführerin, Offerten für Schallschutzmassnahmen bei Firmen gemäss Liste des beco, Berner Wirtschaft, einzuholen. Mit Schreiben vom 26. September 2019 teilte die Beschwerdeführerin der Gemeinde Ipsach mit, keine der angegebenen Firmen hätten eine geeignete Lösung finden können.