Im Sinne der Vorsorge empfahl das beco Berner Wirtschaft, der Beschwerdeführerin das Schliessen der Fenster während der akustischen Nachtzeit (19.00 bis 07.00 Uhr) zu verfügen. Die Gemeinde forderte daraufhin die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 4. September 2018 auf, die Fenster während der akustischen Nachtzeit und der Mittagszeit (zwischen 12.00 und 13.00 Uhr) zu schliessen. Sie informierte zudem den Anwalt der ursprünglichen Anzeiger darüber. Dieser verlangte weitere Informationen.