Nachbarsfamilien wegen Lärmbelästigungen durch die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde. Gestützt auf Messungen der Beschwerdeführerin stellte die Gemeinde am 16. Juli 2018 fest, diese halte die vorgeschriebenen Grenzwerte ein.3 Aufgrund der Intervention des daraufhin von den ursprünglichen Anzeigern beauftragten Anwalts liess die Gemeinde die Lärmmessungen durch das beco Berner Wirtschaft, Abteilung Immissionsschutz, seit 1. Januar 2020 Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, prüfen. Mit Schreiben vom 30. August 2018 stellte dieses fest, die Beschwerdeführerin habe Schallpegel von 43 dB(A) bis 60 dB(A) gemessen.