2. Am 23. Oktober 2017 meldete sich bei der Gemeinde erstmals eine Nachbarsfamilie aus der direkt angrenzenden Wohn- und Gewerbezone, in welcher ebenfalls die Lärmempfindlichkeitsstufe III gilt, bei der Bauabteilung Ipsach und beschwerte sich über eine Lärmbelästigung durch die Beschwerdeführerin.2 Eine ausführliche Beschwerde per E-Mail erfolgte zudem am 12. Juni 2018. Mit Schreiben vom 18. Juni 2018 eröffnete die Gemeinde ein Baupolizeiverfahren und gewährte der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör. Zusammen mit den ursprünglichen Anzeigern meldeten sich mit Schreiben vom 14. Juli 2018 zwei weitere 1 Vgl. pag. 18 Vorakten Baupolizei 2 Vgl. pag. 194 f. Vorakten Baupolizei