1. Die Beschwerdeführerin hat ihren Hauptsitz seit 1999 in Ipsach auf der Parzelle Nr. A.________, welche der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten gehört. Diese Parzelle befindet sich in der Überbauungsordnung Gewerbezone B.________, in welcher die Lärmempfindlichkeitsstufe III gilt.1 Die Beschwerdeführerin produziert Teile aus verschiedenen Materialien für Industriezweige wie die Medizin, die Uhrenindustrie sowie die Werkzeugmaschinen und Automobilindustrie.