15 Vgl. Schreiben der Beschwerdeführenden vom 17. Juli 2020 16 Vgl. Schreiben der Beschwerdeführenden vom 1. September 2020 5/8 BVD 120/2020/12 des Gesundheitsschutzes könne diese Rechtswidrigkeit nicht verjähren, selbst wenn sie erkennbar gewesen wäre.