Das grosse öffentliche Interesse an der Einhaltung der lufthygienischen Bestimmungen überwiegt dieses private Interesse. Dies gilt umso mehr, als die Beschwerdeführenden für den Wintergarten keine Baubewilligung vorlegen können16 und fraglich ist, ob die Beheizung des Wintergartens aus energierechtlicher Sicht zulässig ist. Die Gemeinde hat daher zu Recht den Rückbau der Feuerungsanlage angeordnet. Da die von der Gemeinde angeordnete Wiederherstellungsfrist von rund drei Monaten abgelaufen ist, setzt sie die BVD neu bis 15. Januar 2021 an. 4. Verjährung bzw. Verwirkung