Da sich der Wintergarten durch die Sonneneinstrahlung sehr gut aufwärme, müsse der Kaminofen nur bei kalter Witterung in Betrieb genommen werden, was eigentlich eher selten der Fall sei, da die restliche Fläche der dazugehörigen Wohnung recht gross sei, so dass nur bei idealer Witterung auf den Wintergarten ausgewichen werde.15 Das private Interesse der Beschwerdeführenden liegt damit im sporadischen Heizen eines Wintergartens. Das grosse öffentliche Interesse an der Einhaltung der lufthygienischen Bestimmungen überwiegt dieses private Interesse.