Insbesondere kommt vorliegend eine genügende Verlängerung des Kamins nicht in Frage. Auf Nachfrage der BVD führten die Beschwerdeführenden aus, es handle sich lediglich um einen Kaminofen bzw. einen Schwedenofen, welcher zur Beheizung des gegen Südosten ausgerichteten Wintergartens diene. Da sich der Wintergarten durch die Sonneneinstrahlung sehr gut aufwärme, müsse der Kaminofen nur bei kalter Witterung in Betrieb genommen werden, was eigentlich eher selten der Fall sei, da die restliche Fläche der dazugehörigen Wohnung recht gross sei, so dass nur bei idealer Witterung auf den Wintergarten ausgewichen werde.15