d) Gestützt auf eine summarische Prüfung erfüllt der Kamin die lufthygienischen Vorschriften nicht. Die Feuerungsanlage ist daher sowohl formell als auch materiell rechtswidrig. Zudem wird der Schwedenofen nach den Angaben der Beschwerdeführenden zum sporadischen Heizen eines Wintergartens genutzt, für welchen die Beschwerdeführenden keine Baubewilligung beibringen konnten.11 Im Übrigen ist unklar, ob das Beheizen des Wintergartens aus energierechtlicher Sicht zulässig wäre. 3. Wiederherstellung, Massnahme und Frist