2.5 der Kamin Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) kann die zuständige Behörde insbesondere für unter Denkmalschutz stehende Gebäude Ausnahmen gewähren, soweit der Gesundheitsschutz gewährleistet ist und keine übermässigen Immissionen auftreten. Aufgrund der Nähe der Wohnungen des Hauptgebäudes ist im Rahmen der summarischen Prüfung davon auszugehen, dass den Beschwerdeführenden keine Ausnahme gewährt werden könnte.