Gebäudeteil um mindestens 0.5 m überragen muss: Der Trakt ist an das Hauptgebäude angebaut, weshalb der Kamin den Dachfirst des Hauptgebäudes um 0.5 m überragen sollte. Selbst wenn man den Trakt und das Hauptgebäude als zwei separate Gebäude betrachten würde, würde dies am Resultat nichts ändern, da der Mindestabstand von 10 m zwischen Kaminmündung und Hauptgebäude nicht eingehalten wäre.10 Der Kamin erfüllt damit die lufthygienischen Anforderungen nicht. Gemäss Ziffer 2.5 der Kamin