c) Die BVD ersuchte die Beschwerdeführenden, einen Plan einzureichen, auf dem der Kamin eingezeichnet und dessen Abstand zum Hauptgebäude sowie seine Höhe ersichtlich ist.9 Die Beschwerdeführenden reichten daraufhin Pläne aus dem Baubewilligungsverfahren des Umbaus aus den Jahren 2002/2003 ein, auf denen sie von Hand und ohne Vermessung den Kamin eingezeichnet hatten. Gemäss diesen Plänen befindet sich der fragliche Kamin ungefähr in der Mitte des Dachs des zweigeschossigen Trakts, welcher an das dreigeschossige Hauptgebäude angebaut ist. Gemessen ab Plan beträgt der Abstand zum Hauptgebäude ca. 7.5 m und hat eine Höhe von ca. 1.5 m.