Nebst den lufthygienischen Vorschriften müssen die Kamine auch den feuerpolizeilichen Anforderungen genügen, die das Brandrisiko durch Funkenwurf verhindern sollen. Massgebend ist jedoch stets die strengere der beiden Vorschriften, d.h. die höhere Mindesthöhe.7 Die Brandschutzrichtlinie 15-15 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sieht eine Mindesthöhe von 1 m vor für Abgasanlagen, welche in die Dachfläche ausmünden, im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen.8