Familie. Die Gemeinde stellte mit Schreiben vom 27. Januar 2020 an die Erbengemeinschaft fest, dass auf dem Anbau ihres Gebäudes eine Kaminanlage installiert worden sei, ohne dass dafür eine Bewilligung vorliege, drohte die Wiederherstellung an und gewährte dazu das rechtliche Gehör. Die Beschwerdeführenden liessen sich dazu nicht vernehmen. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 25. Februar 2020 forderte die Gemeinde Frutigen die Beschwerdeführenden auf, die vorgenommenen Bauarbeiten "Einbau Kamin mit entsprechender Feuerungsanlage" bis zum 29. Mai 2020 vollständig zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen. Zudem verfügte sie ein sofortiges Benützungsverbot.