Mit der Betriebsübernahme durch die Beschwerdeführerin im Jahr 2010 und gestützt auf die damaligen Bewilligungen hat diese den Betriebsstandort in den Räumlichkeiten der Gebäude Y und X weiter ausgebaut. Gemäss den damals bewilligten Plänen wurden die Räume im Gebäudeteil F.________strasse Y grösstenteils neuen bzw. anderen Tätigkeiten im Bearbeitungsprozess zugeordnet, verschiedene Bearbeitungsprozesse wurden sodann in die vor 1985 nur als Lagerflächen bewilligten Räumlichkeiten des Gebäudeteils F.________strasse X ausgedehnt.