Gleichzeitig wurden verschiedene Bearbeitungsprozesse in die ursprünglich nur als Lagerflächen bewilligten Räumlichkeiten des Gebäudeteils F.________strasse X ausgedehnt. In beiden Baugesuchen gab die Beschwerdeführerin neben Arbeitszeiten tagsüber zwischen 5.00 Uhr und 20.00 Uhr an 220 Arbeitstagen pro Jahr auch Arbeitszeiten nachts von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr an 220 Arbeitsnächten pro Jahr an. Zum damaligen Zeitpunkt lag die Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. G.________ noch in einer Arbeitszone mit ES IV.