Im Jahr 2010 übernahm die Beschwerdeführerin das Gebäude an der F.________strasse Y/X mit Fertigungsbereich und stellte darin – wie ihre Vorgängerin – mechanisch bearbeitete Teile für den Fahrzeug- und Maschinenbau her. Im Zuge des Betriebsübergangs erteilte die Stadt der Beschwerdeführerin mit Gesamtentscheid vom 18. Dezember 2009 die Baubewilligung für folgendes Bauvorhaben: "Einbau neuer Duschen und Garderoben mit WC-Anlage im UG, Büroausbau im 2. OG, Einbau einer Trafostation und Gasheizung in UG mit Abgaskamin, Neuer 14 Projektänderungsbewilligungen vom 15. Oktober 1998, 26. Mai 1999, 8. Juli 1999, 25. Oktober 1999, 22. Dezember 1999, 10. Februar 2000 und 14. Februar 2000.