Schliesslich sei auch der Austausch der rund 30-jährigen CNC-Maschinen durch neue CNC-Maschinen im Mai 2019 nicht als wesentliche, sondern wiederum bloss als unwesentliche Änderung des altrechtlichen Betriebs zu qualifizieren. Die betrieblichen Lärmemissionen hätten sich durch die neuen Maschinen sogar leicht reduziert. In Nachachtung des Vorsorgeprinzips hätten sie die neuen Maschinen zudem tiefer im Gebäude platziert.