Die Lärmemissionen dieser Anlage müssten soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sei und dass die von der Anlage allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Sowohl der Betrieb als auch die massgebende Liegenschaft im Immissionsbereich lägen in einer Zone mit Planungspflicht mit einer ES III. Beim Unternehmen werde seit April 2019 im Dreischichtbetrieb gearbeitet. Das Lärmgutachten vom 25. November 2019 habe sie geprüft und für korrekt, vollständig und nachvollziehbar befunden. Das Gutachten weise aus, dass die Planungswerte am relevanten Immissionsort weit überschritten würden.