a) Die Vorinstanz hat bei der Abteilung Immissionsschutz des Kantons einen Fachbericht zur Lärmklage eingeholt.9 Die Fachstelle hält in diesem Fachbericht vom 23. Dezember 2019 fest, der Betrieb der Beschwerdeführerin bestehe seit 2010 an diesem Standort. Vormals habe das Gebäude vorwiegend als Lager der B.________ gedient. Der Betrieb gelte somit als neue ortsfeste Anlage. Die Lärmemissionen dieser Anlage müssten soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sei und dass die von der Anlage allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten.