5. Mit Eingabe vom 8. Mai 2020 reichte die Stadt auf Ersuchen des Rechtsamts weitere Vorakten ein und beantwortete zwei Fragen. Die Beschwerdeführerin ging mit Stellungnahme vom 15. Mai 2020 auf die Fragen des Rechtsamts ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten danach Gelegenheit, sich abschliessend zu äussern. Mit Eingabe vom 4. Juni 2020 hält die Stadt an ihrer Stellungnahme vom 8. Mai 2020 fest. Die Beschwerdeführerin gab mit Schreiben vom 9. Juni 2020 bekannt, dass sie auf eine Stellungnahme zum Ergebnis des Beweisverfahrens verzichte. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen