3.8 [Rechtsmittelbelehrung] 3.9 [Eröffnung]" 3. Gegen diese Zwischenverfügung reichte die Beschwerdeführerin am 3. März 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, die angefochtene Zwischenverfügung sei vollumfänglich aufzuheben und das Verfahren sei zum neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Dabei macht sie 2 Lärmschutz-Verordnung des Bundesrats vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41). 3 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01).