Zudem ist nachzuweisen, dass mit den geplanten Massnahmen die massgebenden Planungswerte eingehalten werden. 3.5 Der weitere Verfahrensablauf wird nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bzw. nach Ablauf der Frist festgelegt. 3.6 Im Winterhalbjahr sind die Tore und Fenster von 19:00 bis 07:00 Uhr an der Ostfassade zwingend geschlossen zu halten. Von 07:00 bis 19:00 Uhr dürfen die Tore an der Ostfassade nur während der Zeit des Be- und Entladens der Lastwagen (Spedition) geöffnet werden. Die Fenster sind auch tagsüber geschlossen zu halten. 3.7 Die Kosten dieser Verfügung werden am Schluss des Verfahrens verrechnet. 3.8 [Rechtsmittelbelehrung]