Die Parteien erhalten Gelegenheit, sich zum Lärmgutachten, dem Fachbericht zur Lärmklage und dem weiteren, geplanten Vorgehen innerhalb von 30 Tagen seit Erhalt dieser Verfügung schriftlich zu äussern. 3.4 Die Anlagebetreiberin, C.________, hat bis am 30. April 2020 ein nachvollziehbares Sanierungsprojekt einzureichen (Sanierungsvorschlag, Art. 16 USG). In diesem ist aufzuzeigen, welche konkreten Sanierungsmassnahmen umgesetzt werden (z.B. anhand von: Beschrieb, Pläne, Betriebsabläufe, Lärmgutachten). Zudem ist nachzuweisen, dass mit den geplanten Massnahmen die massgebenden Planungswerte eingehalten werden.