"3.1 Die Planungswerte werden am relevanten Immissionsort (F.________strasse) gemäss Lärmgutachten der A.________ vom 25. November 2019 überschritten. Die Anlage ist folglich soweit zu sanieren, dass die Planungswerte eingehalten werden (Art. 16 USG3). 3.2 Das Lärmgutachten der A.________ vom 25. November 2019 sowie der Fachbericht zur Lärmklage vom 23. Dezember 2019 werden den Parteien eröffnet. 3.3 Die Parteien erhalten Gelegenheit, sich zum Lärmgutachten, dem Fachbericht zur Lärmklage und dem weiteren, geplanten Vorgehen innerhalb von 30 Tagen seit Erhalt dieser Verfügung schriftlich zu äussern.