Mit Fachbericht vom 23. Dezember 2019 beurteilte die Abteilung Immissionsschutz der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU, damals noch Volkswirtschaftsdirektion) das Lärmgutachten als korrekt, vollständig und nachvollziehbar. Für das weitere Vorgehen empfahl die Fachstelle, die Beschwerdeführerin mittels Verfügung aufzufordern, innerhalb von drei Monaten die geplanten Massnahmen mit der zu erwartenden Lärmreduktion bei der Baudirektion der Stadt schriftlich einzureichen. Die Massnahmen seien anschliessend zu prüfen und es sei eine Frist zur Umsetzung einzureichen. Mit Zwischenverfügung vom 31. Januar 2020 verfügte die Stadt Folgendes: