der gemessenen Lärmpegel für den exponiertesten Immissionsort F.________strasse ermittelten Beurteilungspegel weit über den massgebenden Planungswerten liegen. Die Überschreitung betrage am Tag ungefähr 11 dB(A), in der Nacht ungefähr 16 dB(A). Zur Einhaltung der Planungswerte bzw. zum Erfüllen der lärmrechtlichen Anforderungen an eine neue Anlage gemäss Art. 7 LSV2 seien entsprechend wirksame Massnahmen erforderlich.