Darin beklagt er sich über übermässige Lärmbelästigungen seit der Inbetriebnahme einer neuen Maschinenanlage im ehemaligen Speditionsbereich im Mai 2019. Sowohl der Betrieb der Beschwerdegegnerin als auch die Parzelle des benachbarten Klägers liegen im Anwendungsbereich der Zone mit Planungspflicht I.________ (ZPP I.________) mit einer Lärmempfindlichkeitsstufe III (ES III). 2. Die Stadt eröffnete in der Folge ein baupolizeiliches Verfahren und gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Stellungnahme. Das im Rahmen dieses Verfahrens im Auftrag der Beschwerdeführerin erstellte Lärmgutachten1 kam zum Schluss, dass die auf Basis