Es ist daher unerheblich, ob der fragliche Antennentyp aus technischer Sicht eine höhere Leistung erbringen könnte. Überdies ist der bewilligungs- und NISV-konforme Betrieb der Anlage durch das QS-System sichergestellt.20 Nach dem Informationsschrieben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom 31. Januar 2020 kann der Betrieb von adaptiven Antennen in den bestehenden QS-Systemen und in der Datenbank des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) korrekt dargestellt werden, wenn diese wie konventionelle Antennen behandelt werden.21 Diese Voraussetzung ist hier erfüllt, wie aus der Stellungnahme des AUE vom 27. März 2020 hervorgeht.