a) Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, die deklarierten Sendeleistungen im Standortdatenblatt für die adaptiven Antennen (Laufnummern 7, 8 und 9) von 265 und 300 Watt (ERP) seien unglaubwürdig. Auch sei das sog. Qualitätssicherungssystem (QS-System), das angeblich ein Überschreiten der deklarierten Sendeleistung verhindern sollte, eine "totale Farce". So gelte ein Mitarbeiter der Abteilung Immissionsschutz als "eigentlicher Erfinder" des QS- Systems und müsse in den Ausstand treten.