Die Vorinstanz durfte das baupolizeiliche Verfahren abschreiben und auf den Erlass eines Benützungsverbots für den Betrieb der Mobilfunkantenne im 5G-Standard und auf die Herstellung des rechtmässigen Zustands verzichten. Das Vorgehen des AUE, Abteilung Immissionsschutz, 17 Vgl. Ziff. 5 der Standortdatenblatt vom 17.1.2019 (Revision 1.83) und Ziff. 5 Standortdatenblatt vom 12.2.2018 (Revision 1.75) pag. 9 und 22 der Vorakten der Gemeinde Zollikofen 18 Vgl. zum Ganzen Cercl'Air Empfehlung Nr. 33 vom 16. April 2018, Beurteilung von Standortdatenblättern für