Insgesamt hat sich die Immissionssituation damit sogar leicht verbessert. Die strittige Anpassung der Anlage erfüllt demzufolge die Kriterien einer Bagatelländerung gemäss den Empfehlungen der BPUK und des Cercl'Air. Der Umstand, dass gleichzeitig die Sendeleistungen der adaptiven Antennen 7, 8 und 9 von der Frequenz 2600 MHz in das Frequenzband 3400 bis 3800 MHz verschoben wurden, ändert daran nichts. Die Frequenz 2600 MHz ist gleich wie die Frequenzbänder 3400 bis 3800 MHz dem "high band" zugeordnet. Auch gilt für alle Frequenzbänder ab 1800 MHz der gleiche Anlagegrenzwert von 6 V/m.18