b) Der Umfang der Änderung ergibt sich, wie aus der Erwägung 4c hervorgeht, aus dem Vergleich des bewilligten Betriebszustands der Anlage auf der Basis des Standortdatenblattes vom 12. Februar 2018 (Revision 1.75) mit dem aktuellen Antennenbetrieb gemäss dem Standortdatenblatt vom 17. Januar 2019 (Revision 1.83). Zur Debatte steht hier somit der Ersatz der bewilligten, konventionellen Antennen des Typs "Kathrein 80010682" (Laufnummer 7, 8 und 16 Vgl. Beilagen 6 und 7 der Beschwerdeantwort vom 11. März 2020