c) Mit E-Mail vom 22. Januar 2019 beantragte die Beschwerdegegnerin eine weitere Änderung der Anlage auf der Grundlage des Standortdatenblatts vom 17. Januar 2019 (Revision 1.83). Diese beinhaltete verglichen mit der bewilligten Mobilfunkanlage gemäss Bauentscheid vom 6. Juni 2018 folgende Änderungen: Den Austausch der drei bewilligten Sektorantennen des Typs "Kathrein 80010682" (Laufnummern 7, 8 und 9) durch drei adaptive Antennen des Typs "Air6488" bei gleichbleibender Ausrichtung und Montagehöhe. Die Verschiebung der Sendeleistung der Antennen (Laufnummern 7, 8 und 9) von der bisher genutzten Frequenz 2600 MHz in das Frequenzband 3400 bis 3800 MHz.