b) Mit E-Mail vom 7. September 2018 stimmte die Abteilung Immissionsschutz einer Änderung der bewilligten Mobilfunkanlage am bestehenden Standort gestützt auf das revidierte Standortdatenblatt vom 31. August 2018 (Revision 1.81) im Bagatellverfahren zu.16 Die Änderung beinhaltete den Austausch der drei bewilligten Sektorantennen des Typs "Kathrein 80010682" (Laufnummern 7, 8 und 9) durch drei adaptive Antennen des Typs "Air6488" bei gleichbleibender Ausrichtung und Montagehöhe der Antennen. Gleichzeitig wurde die Sendeleistung der adaptiven Antennen (Laufnummern 7, 8 und 9) in der bisher genutzten Frequenz 2600 MHz in die Frequenz 3400 MHz verschoben.