Liegt hingegen eine Bagatelländerung vor, kann die Anpassung ohne Baubewilligung vorgenommen werden. Diese Praxis deckt sich mit der Auffassung des Bundesrats, wie aus seiner schriftlichen Antwort vom 11. März 2020 auf die Frage eines Nationalrats hervorgeht.13 4. Sachverhalt a) Die Strahlung einer Mobilfunkanlage wird, wie ausgeführt, auf der Grundlage der technischen Daten im Standortdatenblatt beurteilt. Nach den Akten präsentiert sich der Sachverhalt wie folgt: