Die BPUK und der Cercl'Air empfehlen, Änderungen nach Anhang 1 Ziffer 62 Abs. 5 NISV unter Einhaltung folgender Kriterien als baubewilligungsfreie Bagatelländerungen zu behandeln: "- An Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN), an denen der Anlagegrenzwert vor der Änderung im massgebenden Betriebszustand bereits mehr als 50 % ausgeschöpft war, nehmen die berechneten elektrischen Feldstärken nicht zu. 10 Vgl. Vortrag vom 30. April 2008 des Regierungsrates an den Grossen Rat betreffend des Koordinationsgesetzes