Das Rechtsamt passte in der Folge das Rubrum an und behandelte den Beschwerdeführer als Partei im Beschwerdeverfahren. Neben den Verfahrensbeteiligten gab das Rechtsamt ausserdem dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme.