2. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten sowie das bewilligte und aktuelle Standortdatenblatt der Mobilfunkanlage ein. Mit Verfügung vom 28. Februar 2020 wurde Herrn A.________ um Verbesserung der Beschwerdeschrift gebeten, da er die Beschwerde nicht eigenhändig unterzeichnet hatte. Mit Schreiben vom 5. März 2020 teilte der Beschwerdeführer mit, er habe den Fall bereits im vorinstanzlichen Verfahren übernommen und sei zur Einspracheund Beschwerdeführung befugt. Das Rechtsamt passte in der Folge das Rubrum an und behandelte den Beschwerdeführer als Partei im Beschwerdeverfahren.