_ habe ihn als Vertreter beauftragt, den Fall an dessen Stelle weiterzuführen. Mit Verfügung vom 30. Januar 2020 erwog die Gemeinde, dass kein baupolizeilicher Handlungsbedarf bestehe und schrieb die Baupolizeianzeige als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab. Dagegen reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. Februar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: "1. Der Entscheid der Bauverwaltung Zollikofen vom 30. Januar 2020 sei aufzuheben. 2. Für die 5G-Antennen mit den Laufnummern 7, 8 und 9 auf dem Antennenmast an der F.________strasse 20 in Zollikofen sei ein sofortiges Benützungsverbot zu erlassen.