1. Soweit überhaupt darauf eingetreten werden kann, wird die Beschwerde vom 13. Dezember 2019 abgewiesen und die baupolizeiliche Verfügung des Bauinspektorats der Stadt Thun vom 12. November 2019 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. 4. Einer allfälligen Beschwerde gegen Ziffer 1 wird die aufschiebende Wirkung entzogen. IV. Eröffnung