Es erscheint deshalb als geboten, dafür zu sorgen, dass die Herstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Zeitplan in der angefochtenen Verfügung erfolgen kann. Aus diesem Grund wird einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. 5. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammenfassend ergibt sich, dass die Beschwerde überwiegend ausserhalb des Streitgegenstands liegt, weshalb insoweit nicht darauf eingetreten werden kann. Soweit sie den Streitgegenstand betrifft, ist sie unbegründet. Bei diesem Verfahrensausgang unterliegen die Beschwerdeführenden vollumfänglich. Ihnen werden deshalb die oberinstanzlichen